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Gesetzliche Rahmenbedingungen

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Gesetzliche Rahmenbedingungen

Gesetzeslage zu PGD/PGS

Grafik © 2018 IVF Zentren Prof. Zech

In den einzelnen Ländern Europas gibt es Unterschiede zwischen medizinisch hilfreichen und den gesetzlich erlaubten Behandlungsmethoden im Bereich der Reproduktionsmedizin. Die Umsetzung der spezifischen gesetzlichen Bestimmungen zeigt die Komplexität der politischen, geschichtlichen, religiösen, ideologischen und ethischen Hintergründe zu diesem Thema.

Im Idealfall basiert das gültige Fortpflanzungsmedizingesetz auf medizinschen und ethischen Grundsätzen, entspricht den aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen und orientiert sich am heutigen Stand der Wissenschaft und Technologie.

Beurteilung der Situation

Ein klares ja oder nein, erlaubt oder nicht erlaubt reicht oftmals nicht aus, um die Gesetzeslage zur PGD/PGS abbilden zu können. Denn es gibt meist unterschiedliche Auflagen, festgehalten in nationalen Gesetzen und Richtlinien, sowie in EU-Verordnungen. In Frankreich ist z.B. die PGS derzeit nicht erlaubt. In anderen Ländern, wie Italien, gibt es noch Unklarheiten. In Österreich und Deutschland ist die PGD zugelassen, es müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen beim Kinderwunschpaar erfüllt sein, welche durch entsprechende Gremien beurteilt werden. In der Tschechischen Republik und Griechenland ist die Gesetzeslage sehr liberal und erlaubt sowohl PGD als auch PGS. (Stand 04-2018)

Dies macht deutlich, wie wichtig eine umfassende Beratung durch einen spezialisierten Arzt wird, um die Optionen und Risiken der Behandlung in Verbindung mit länderspezifischen Vor- und Nachteilen abzuklären. Auf Grundlage der individuellen medizinischen Situation gibt der Arzt eine Empfehlung ab. Die Entscheidung für oder gegen eine Kinderwunschbehandlung mit PGD/PGS trifft das Paar.

Österreich

Seit 2015 gilt in Österreich ein neues Fortpflanzungsmedizingesetz, welches die Anwendung von PGD bei der entsprechenden medizinischen Indikation erlaubt. Die Voraussetzungen müssen von Fall zu Fall individuell durch den wissenschaftlichen Ausschuss für Genanalyse und Gentherapie beurteilt werden.

In Verbindung mit bereits bestehenden Methoden, wie z.B. die Blastozystenkultur (Kultur bis zum Tag 5 der Embryonalentwicklung), eröffnet die Gesetzesänderung neue Möglichkeiten in der Behandlung von ungewollter Kinderlosigkeit.

→ siehe auch: "Änderungen im Fortpflanzungsmedizingesetz – Neue Behandlungsmöglichkeiten in Österreich"

Tschechische Republik

In vielen Bereichen der Medizin bietet die Tschechische Republik mit ihrer liberalen Gesetzgebung eine Chance auf Behandlungen, die in anderen Ländern Europas (noch) nicht, oder nur mit strikten Auflagen durchführbar sind. Unter anderem hat die Expertise zur Therapie von onkologischen PatientInnen durch Knochenmarks- und Nabelschnurblut-Stammzellen eine lange Tradition. In ähnlicher Weise ermöglicht die Tschechische Republik ungewollt kinderlosen Paaren, die aufgrund ihrer medizinischen Situation eine PGD/PGS in Anspruch nehmen wollen, einen relativ unbeschwerten Zugang zur entsprechenden Behandlung (gesetzlich geregelt/erlaubt seit 2006).

→ siehe auch: "Preimplantation Genetic Diagnosis in Europe"